Energiekostenzuschuss: Nachfrist für Voranmeldung!

Am 10. Dezember hat Minister Kocher eine Nachfrist für die Voranmeldung angekündigt: Betriebe, die sich bis 28. November nicht vorangemeldet haben, werden dazu von 16. bis 20. Jänner 2023 noch einmal die Möglichkeit haben!

1,3 Milliarden Euro stehen ja wie berichtet für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 zur Verfügung. „Das Antragsverfahren für den Energiekostenzuschuss umfasst die verpflichtende Voranmeldung und die Antragsstellung. Die Voranmeldung war von 7. bis 28. November möglich und wurde von rund 87.000 Unternehmen durchgeführt. Von 29. November bis 15. Februar läuft nun die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager“, so Kocher, der zugleich betont: „Auch innerhalb der Nachfrist vom 16. bis 20. Jänner bleibt der Zuschuss weiterhin an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft!“

30 Prozent der Treibstoff-Mehrkosten

Zur Erinnerung: Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.


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