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Ferienfahrverboten ausweichen

In Deutschland gilt nach der Ferienreiseverordnung in den Monaten Juli und August an allen Samstagen (vom 5. Juli bis einschließlich 30. August 2025) für Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM), Lkw mit Anhängern sowie Sattelzüge in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten. Daher bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. auch in diesem Jahr wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Diese wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden aktualisiert.

Die Karte wird in Kooperation mit der Autobahn GmbH des Bundes benutzerfreundlich in der Autobahn-App veröffentlicht. Wer die App für die Ausweichstreckenkarte bereits im vergangenen Jahr genutzt hat, sollte diese aktualisieren. Zusätzlich steht die Karte auf der BGL-Website zum Download zur Verfügung.


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