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KÜHLLAGER

Haftungsrisiken durch Gas-Krise?

Haftungsrisiken durch Gas-Krise? Nikolja Grabowski, Vorstand der ELVIS AG, rät dazu, einen vertraglichen Haftungsausschluss für den Fall zu vereinbaren, dass die Kühlkette wegen stockender Gasversorgung unterbricht. | © ELVIS AG

Die Europäische Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (ELVIS) AG warnt die Betreiber temperaturgeführter Lager vor Haftungsrisiken, die sich aus Schäden im Zusammenhang mit der Energiekrise ergeben könnten. Den Unternehmen sei dringend empfohlen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus rät der Verbund Betreibern von Kühllagern, gemeinsam mit ihren Auftraggebern festzulegen, wie mit der Ware verfahren wird, falls deren Kühlung mangels Energie nicht aufrecht erhalten werden kann.

„Die Gefahr, dass es zu Lieferengpässen bei Flüssiggas kommt, steigt mit jedem weiteren Kriegstag. Da die Kühlung vieler Lager über diesen Energieträger erfolgt, drohen den Betreibern massive Probleme und Kostenrisiken“, sagt Nikolja Grabowski, Vorstand der ELVIS AG, mit Verweis auf aktuelle Studien.

„Man sollte sich nicht allzu sehr auf den Schutz einer Verkehrshaftungsversicherung verlassen.“

Nikolja grabowski, vorstand elvis ag

Würde beispielsweise die Kühlkette unterbrochen, wären die betreffenden Waren schnell unbrauchbar. Fraglich ist, wer für den entstehenden Schaden aufkommen muss. Für ELVIS ist die Antwort klar: Entsprechend der verschuldensunabhängigen Obhutshaftung grundsätzlich der Lagerhalter, es sei denn, der Schaden wäre auch bei Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingetreten. Diesen Beweis zu führen, dürfte laut ELVIS jedoch schwierig sein. Denn sowohl Regierungen als auch Gasversorger haben in der Vergangenheit immer wieder über mögliche Lieferengpässe informiert. Ein so genannter „idealer“ Lagerhalter, so ließe sich argumentieren, hatte also zeitlich die Möglichkeit, sich auf die Situation einzustellen, Alternativen zu prüfen und Lösungen zur Abwehr eines drohenden Schadens vorzunehmen, meint man seitens ELVIS.

„Vor diesem Hintergrund sollte man sich auch nicht allzu sehr auf den Schutz einer Verkehrshaftungsversicherung verlassen“, sagt Grabowski. Denn ob die Assekuranzen für etwaige Schäden aufkommen, hänge generell vom Einzelfall ab sowie davon, welche eingewendeten Obliegenheitsverletzungen bzw. Ausschlüsse greifen. Grabowski: „Hinsichtlich des Versicherungsschutzes gibt es aktuell viele Unwägbarkeiten, die die Lage der Versicherungsnehmer komplizierter machen.“

Welche Maßnahmen werden empfohlen?

Betreibern temperaturgeführter Lager rät ELVIS deshalb dringend, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schäden zu vermeiden und einer möglichen Haftung bestmöglich vorzubeugen. Konkret empfiehlt der Verbund:

  • Einlagerer über den drohenden Kühlungsausfall zu informieren und Weisungen einzuholen, wie bei Eintreten eines Versorgungsengpasses mit der Lagerware zu verfahren ist.
  • Einen vertraglichen Haftungsausschluss für den Fall zu vereinbaren, dass die Kühlkette wegen stockender Gasversorgung unterbricht.
  • Eine alternative Energiezufuhr zum Kühlen und Heizen zu prüfen und eventuell umzurüsten.
  • Umlagerungen zu prüfen und unter Einhaltung der Kühlketten vorzunehmen.
  • Ausreichend Gas zur Überbrückung von Lieferengpässen bevorraten (beispielsweise durch zusätzliche Tanks).
  • Vorbereiten eines Notfallplans zur Beseitigung der Folgen des Lieferengpasses.
  • Zu bedenken ist zudem, dass ein Gaslieferengpass auch Auswirkungen auf weitere Versicherungssparten haben kann. Exemplarisch genannt seien hier die Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Maschinenbruchversicherung.

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