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Italien: Kein Be- und Entlade-Vorgang ohne „Green Pass“

Ab 15. Oktober 2021 müssen alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen , um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten.

Der „Green Pass“ ist im Grunde nichts anderes als das Anti-Covid-Zertifikat der Europäischen Union. Er zeigt an, ob jemand geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist, bzw. ob in den vergangenen 48 Stunden ein negativer Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test) durchgeführt wurde.

Bis zuletzt war fraglich, ob auch Lkw-Fahrer, die ein Firmengelände betreten, unter die neuen Vorschriften fallen.

Nach zahlreichen Interventionen auf allen Ebenen von Gesundheitsämtern, Präfekturen, über Stakeholder bei den unterschiedlichen Verbänden bis über den österreichischen Botschafter beim zuständigen Ministerium, teilt das WKO-Außenwirtschaftscenter (AWC) Mailand am 14. Oktober Folgendes zur neuen Green Pass Regelung im Zusammenhang mit Warentransporten mit:

Es werden Green Lanes zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Warenverkehrs ermöglicht, unter der Voraussetzung, dass Fahrer ohne „Green Pass“ am Be- und Entladevorgang nicht beteiligt sind.

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