Wir möchten daran erinnern, dass die Übergangsregelung zur Nachrüstung mit intelligenten Fahrtenschreibern Version 2 für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen Tachographen der 1. Generation (Neuzulassungen vor dem 15. Juni 2019) im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, am 28. Februar 2025 endet.
