„Bei 30° Celsius oder höherer Umgebungstemperatur sei die Vorschrift der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, Anhang I, Kapitel VI.3.1 – Einhaltung einer Temperatur von 5 bis 30 Grad Celsius innerhalb des Transportmittels unter Berücksichtigung einer Toleranz von +/- 5 Grad- unerfüllbar“, heißt es seitens des Sozialministeriums als Begründung. Wird bei Langstreckentransporten von Lebendtieren im Rahmen der Prüfung von Fahrtenbüchern festgestellt, dass auf einem oder mehreren Streckenabschnitten entlang der geplanten Route laut Wetterprognose eine Tageshöchsttemperatur von 30° Celsius oder mehr zu erwarten ist, ist der Organisator zu verpflichten, die Planung des Transports dahingehend anzupassen, dass die Verladung in den kühleren Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr stattfindet und der Transport bei einer Außentemperatur unter 30° Celsius durchgeführt wird.
Bei Langstreckentransporten von Lebendtieren nach Drittstaaten in Südosteuropa wird auf den bestehenden Erlass „Plausibilitätskontrolle der Fahrtenbücher bei Exporten nach Südosteuropa“ (GZ: BMASGK-74810/0094-IX/B/11/2018) verwiesen.
Bei Langstreckentransporten von Lebendtieren in andere Drittstaaten weist das Ministerium die Kontrollorgane darauf hin, dass im Rahmen der Prüfung von Fahrtenbüchern die jeweilige Tageshöchsttemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen entlang der Route zu berücksichtigen seien:
a) Wird der Transport an drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt, für die laut Wetterprognose jeweils Tageshöchsttemperaturen von 30° Celsius oder mehr zu erwarten seien, so müsse für diesen Transport jedenfalls eine Retrospektivkontrolle durchgeführt werden. Aus dieser müsse plausibel hervorgehen, dass während des Transports die Innentemperatur des Transportmittels nicht mehr als 30° Celsius (+5 Grad Toleranz) betrug.
b) Wird festgestellt, dass entlang der geplanten Route laut Wetterprognose an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen Tageshöchsttemperaturen von 30° Celsius oder mehr zu erwarten sind, so sind diese Fahrtenbücher nicht zu bestätigen und die Abfertigungen können nicht abgeschlossen werden.
Um eine einheitliche Beurteilung zu ermöglichen, ist die Wettervorhersage der ZAMG (hier wurde ein eigenes Portal für Lebendtiertransporte geschaffen) zu verwenden!