Österreich: Fahrverbotskalender 2022 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in der 153. Verordnung vom 12.04.2022 den Fahrverbotskalender für das Jahr 2022 nun veröffentlicht. Danach bestehen für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht folgende Fahrverbote:

§ 1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

1.           am 15. April 2022 von 16 bis 22 Uhr, am 16. April 2022 von 11 bis 15 Uhr, am 25. April von 11 bis 22 Uhr und am 2. Juni 2022 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;

2.           an allen Samstagen vom 2. Juli 2022 bis einschließlich 27. August 2022 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 15. April 2022 und 3. Oktober 2022 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen vom 2. Juli 2022 bis 27. August 2022 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;

3.           an allen Samstagen vom 2. Juli 2022 bis einschließlich 27. August 2022 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der

a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;

b) Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;

c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;

d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;

e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;

4.           an allen Samstagen vom 2. Juli 2022 bis einschließlich 27. August 2022 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg

verboten.

Die entsprechenden Ausnahmeregelungen können dem Verordnungstext zum Fahrverbotskalender 2022 entnommen werden.

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