Werbung

Rumänien: Aufschub bei Übermittlung von GPS-Koordinaten

Das rumänische Finanzministerium hat vor einiger Zeit das System „RO e-Transport“ zur Kontrolle von Warentransporten eingeführt. Es gilt grundsätzlich für alle internationalen Produktlieferungen im Straßenverkehr, mit Fahrzeugen ab 2,5-Tonnen zugelassenen Gesamtgewicht.

Das Transportunternehmen ist weiters verpflichtet, die Übermittlung der aktuellen Position des Transportfahrzeugs mittels GPS-Daten sicherzustellen. Ab dem 1. Juli 2024 wurden für das rumänische e-Transport System auch Sanktionen in Form von Geldstrafen fällig.

Da sich allerdings viele Transportunternehmen darüber beschwert haben, dass die e-Transport-Anwendung nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat der rumänische Verband UNTRR die Behörden aufgefordert, die Verhängung von Sanktionen im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Übermittlung des UIT-Codes in der e-Transport-Anwendung und der Übermittlung der Positionsdaten des Transportfahrzeugs aufzuschieben.

Am 24. April beschloss die rumänische Regierung, die Geldstrafen für die Nichtübermittlung von GPS-Koordinaten im RO e-Transport System bis zum 31. Dezember 2025 aufzuschieben.

AISÖ Logo
Diese Information wird Ihnen von der AISÖ (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs) zur Verfügung gestellt. Nutzen auch Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft und bestimmen so u.a. die inhaltliche Arbeit in den Gremien der IRU (International Road Transport Union) aktiv mit.

Das könnte Sie auch interessieren

ÄNDERUNG D-LKW-MAUT

Frühzeitig vorbereiten

LEICHTE NUTZFAHRZEUGE

Ford weiter auf E-Kurs

DAIMLER TRUCK / VOLVO GROUP

Software-Revolution im Lkw?

AUTOMATISIERTE GETRIEBE

Produktionsjubiläum