Das rumänische Finanzministerium hat vor einiger Zeit das System „RO e-Transport“ zur Kontrolle von Warentransporten eingeführt. Es gilt grundsätzlich für alle internationalen Produktlieferungen im Straßenverkehr, mit Fahrzeugen ab 2,5-Tonnen zugelassenen Gesamtgewicht.
Das Transportunternehmen ist weiters verpflichtet, die Übermittlung der aktuellen Position des Transportfahrzeugs mittels GPS-Daten sicherzustellen. Ab dem 1. Juli 2024 wurden für das rumänische e-Transport System auch Sanktionen in Form von Geldstrafen fällig.
Da sich allerdings viele Transportunternehmen darüber beschwert haben, dass die e-Transport-Anwendung nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat der rumänische Verband UNTRR die Behörden aufgefordert, die Verhängung von Sanktionen im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Übermittlung des UIT-Codes in der e-Transport-Anwendung und der Übermittlung der Positionsdaten des Transportfahrzeugs aufzuschieben.
Am 24. April beschloss die rumänische Regierung, die Geldstrafen für die Nichtübermittlung von GPS-Koordinaten im RO e-Transport System bis zum 31. Dezember 2025 aufzuschieben.
