Die slowenische Regierung hat am 15. Juni den Epidemie-Notstand aufgehoben. Seit dem 19. Juni befindet sich ganz Österreich auf der slowenischen „grünen Liste“. Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich mindestens 5 Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise keinen Corona-bedingten Beschränkungen mehr und können ohne weitere Auflagen (ohne PCR-Test, Quarantäne oder Impfung) nach Slowenien einreisen.
Personen, die hingegen aus einem Risikogebiet kommend nach Slowenien einreisen, unterliegen weiterhin einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens 5 Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden. Die Quarantäne lässt sich jedoch umgehen, indem man entweder mit einem negativen Antigen-Schnelltest (48 h), einem negativen PCR-Test (72 h), einen COVID-19-Impf- oder Genesungsnachweis einreist.
Weitere Details finden Sie auf der WKO-Homepage.
Einreise nach Österreich
Bei der Einreise aus Slowenien oder aus sonstigen Staaten der Anlage A nach Österreich gibt es keine Änderungen. Personen dürfen quarantänefrei nach Österreich einreisen, wenn sie die sogenannte 3G-Regel erfüllen – also geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Pre-Travel Clearance Registrierung ist nur dann erforderlich, wenn man keinen 3-G-Nachweis an der Grenze vorweisen kann.
Für Pendler gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit einem negativen Testergebnis (Antigentest oder PCR) nicht älter als 7 Tage aus Slowenien nach Österreich einzureisen. Auch diese Gruppe benötigt keine Pre-Travel Clearance Registrierung mehr.
Die detaillierten Einreisebestimmungen für Österreich sind hier abrufbar.