Auf Antrag des ukrainischen Ministeriums für Infrastruktur vom 23. März 2022 hat das österreichische Verkehrsministerium (BMK) im Zusammenhang mit den derzeitigen militärischen Auseinandersetzungen die Verpflichtung des Mitführens eines Nachweises einer Genehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr von, nach und durch Österreich gemäß §§ 7 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 9 Güterbeförderungsgesetz für ukrainische Güterbeförderungsunternehmen – so lange die kriegerischen Handlungen andauern – auf reziproker Basis ausgesetzt.