Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit – wie es in der Verordnung des Bundesministers für Inneres heißt – dürfen in der Zeit vom 12. November 2021, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2022, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden!