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Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn

Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit – wie es in der Verordnung des Bundesministers für Inneres heißt – dürfen in der Zeit vom 12. November 2021, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2022, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden!

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Diese Information wird Ihnen von der AISÖ (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs) zur Verfügung gestellt. Nutzen auch Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft und bestimmen so u.a. die inhaltliche Arbeit in den Gremien der IRU (International Road Transport Union) aktiv mit.

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