Weißrussland hat ein Einfuhrverbot für bestimmte Arten von Waren verhängt, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die Beschränkungen gelten für:
- Rind- und Schweinefleisch,
- Pökelfleisch, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert,
- Milch und Milcherzeugnisse mit Ausnahme von laktosefreier Milch,
- Gemüse, ausgenommen Gemüse das zur Aussaat bestimmt ist,
- Obst und Nüsse,
- Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse,
- Süßwaren,
- Salz
wenn die Waren aus der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten, den USA, Kanada, Norwegen, Albanien, Island, der Republik Nordmazedonien, Großbritannien und Nordirland, Montenegro oder der Schweiz stammen.
Nach den Rechtsvorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion umfasst der Begriff „Einfuhr“ von Waren sowohl die Einfuhr zum Zweck der Zollabfertigung als auch die Durchfuhr.
Die HS-Codes der Produkte sind im Anhang des Regierungserlasses Nr. 700 vom 06.12.2021 zu finden (leider nur in russischer Sprache verfügbar).